Zur Zeit freie Gärten ??

Freie Gärten können aus vielerlei Gründen auch kurzfristig entstehen. 


Aber nicht jeder kann so ohne weiteres einen Garten von einem Vorbesitzer übernehmen.

Denn ob jemand einen Garten in dieser Anlage bekommt oder nicht, entscheidet nicht der

 Vorbesitzer, sondern grundsätzlich der Vorstand. Mit dem Vorbesitzer kann man sich 

lediglich im Vorfeld über den Kaufpreis der Laube einig werden. Der Vorstand jedoch muss 

erst unter Ausschluss der Öffentlichkeit per Mehrheitsbeschluss abstimmen ob jemand als 

Mitglied im Verein aufgenommen wird und ob er einen Garten übernehmen darf oder nicht. 

Ohne Mitgliedschaft im Verein, besteht auch kein Recht auf die Übernahme eines Gartens.

Der Vorstand kennt von jedem einzelnen Garten die Größe und den Zustand 


Man muss also  grundsätzlich vor einen Kauf eines Gartens mit dem Vorstand

des Kleingartenvereins in Kontakt zu treten. Denn dieser wurde durch die Mitglieder -

Versammlung dazu berechtigt, ordnungsgemäß gekündigte Gärten in Eigenbestimmung 

neu zu vergeben.


Kontaktmöglichkeiten: 


Beim 1. Vorsitzende Axel Just anrufen (Tel. Nr. an den Toren der Gartenanlage)

oder

 eines der anderen erreichbaren Vorstandsmitglieder ansprechen

oder

                        direkt zur Vorstandssitzung kommen                      

                                                   

           Nur wer die Natur und seine Pflanzen liebt ist ein guter Gärtner